Neues Förderprogramm der niedersächsischen Landesregierung

Ambulante Pflege auf dem Land soll gestärkt werden

Eine gute Nachricht für ambulante Pflegeeinrichtungen in Niedersachsen: Die Landesregierung hat ein Förderprogramm aufgelegt, mit dem Pflegedienste vor allem im ländlichen Raum unterstützt werden sollen. Dies geschieht vor dem Hintergrund, dass durch den zunehmenden demografischen Wandel immer mehr Menschen im Alter betreut und gepflegt werden müssen, wobei ambulante Dienste den größten Zuwachs erfahren und zunehmend belastet werden.

Verbesserung der Rahmenbedingungen angestrebt

Das Landesministerium für Soziales, Gesundheit und Gleichstellung will mit seiner Maßnahme erreichen, dass die Rahmenbedingungen für die ambulante Pflege und gleichzeitig die Bedingungen für die Arbeit in den Diensten verbessert werden. Dies wird als Voraussetzung dafür gesehen, um einerseits eine ausreichende Zahl an qualifizierten Mitarbeitern zu finden und langfristig zu binden, andererseits die Organisations- und Arbeitsabläufe in den Pflegeunternehmen zu optimieren.

Drei Jahre lang mehr als sechs Millionen Euro

Das auf drei Jahre angelegte Förderprogramm wurde im Juli 2016 gestartet. Seit April 2017 sind auch Dienste in öffentlicher Trägerschaft an der Teilnahme berechtigt. Ziel der Maßnahme ist, möglichst viele Pflegedienste mit einzubeziehen, damit sie zukunftsweisende Projekte planen und umsetzen können, die ohne eine zusätzliche Finanzierung und nur mit Eigenmitteln nicht realisierbar wären. Dafür stellt das Land pro Jahr mehr als sechs Millionen Euro bereit.

Was wird gefördert?

Mit dem Förderprogramm will das Land Niedersachsen Maßnahmen unterstützen, die der Stärkung und einer bedarfsgerechten Bereitstellung ambulanter Pflege im ländlichen Raum dienen und auch über den Förderzeitraum hinaus nachhaltige Wirkung zeigen. Zielgruppen sind kleinste (maximal zehn Mitarbeiter) und kleine (maximal 50 Mitarbeiter) Dienste. Gefördert werden Personal-, aber auch Sachausgaben für Projekte in vier Schwerpunktbereichen:

  • der Verbesserung von Rahmen- und Arbeitsbedingungen
  • der Vernetzung und Kooperation
  • einer besseren Vereinbarkeit von Berufs- und Familienleben (Work-Life-Balance)
  • der Einführung technischer und EDV-gestützter Systeme

 

Wer ist antragsberechtigt?

Antragsberechtigt sind Pflegedienste, die folgende Voraussetzungen erfüllen:

  1. Der Unternehmenssitz befindet sich in Niedersachsen.
  2. Der überwiegende Teil der Pflegestandorte liegt außerhalb der Landeshauptstadt Hannover und anderer größerer Städte.
  3. Es handelt sich bei der zu fördernden Maßnahme um das Projekt eines ambulanten Pflegedienstes.
  4. Das antragstellende Unternehmen zahlt tarifgerechte Löhne für alle Beschäftigten.
  5. Pflegeeinrichtungen in öffentlicher Trägerschaft müssen zu dem geförderten Projekt einen Eigenanteil von mindestens 20 % beisteuern.

 

Was können wir als Unternehmensberater für Sie tun?

Als Pflegedienstleister werden Sie sich jetzt vielleicht fragen, was ein Unternehmensberater in diesem Zusammenhang für Sie tun kann? Wir haben uns intensiv mit der Thematik auseinandergesetzt, unter anderem was die Förderschwerpunkte und die Einzelheiten der Antragstellung betrifft. Auf dieser Basis sind wir zu der Erkenntnis gelangt, dass es gerade für kleinste und kleine Pflegedienste nur schwer möglich ist, sich neben der alltäglichen praktischen Arbeit mit dieser Materie auseinanderzusetzen. Andererseits stellt sich die Frage, warum Sie auf die finanzielle Förderung durch die Landesregierung verzichten sollten. Immerhin geht es hier um Zuschüsse von bis zu 45.000 Euro pro ambulanter Pflegeeinrichtung.

Wir unterstützen Sie als erfahrene und kompetente Unternehmensberater dabei, für Ihre Maßnahme einen Businessplan auszuarbeiten und helfen Ihnen auch bei der Antragstellung und allen damit zusammenhängenden Fragen. Vereinbaren Sie einfach einen persönlichen Gesprächstermin mit uns.

5 Tipps: Erstellung eines Businessplans

Eine gute Idee ist der erste Schritt zur Existenzgründung. Leider reicht das nicht aus, um externe Geldgeber zu überzeugen. Es braucht einen Businessplan. Er strukturiert die Gedanken und macht den Gründer auf Probleme aufmerksam. Die 5 besten Tipps, was Sie beim Schreiben beachten müssen.

1. Darstellung und Layout

Ein solider Businessplan bringt die Idee klar auf den Punkt. Auch der neutrale Leser würde das Konzept verstehen. Neben einer Geschäftsidee müssen Sie auf das Marktumfeld eingehen. Wie sieht es mit dem Marketing aus? Haben Sie an die Risiken gedacht? Der Finanzplan rundet das Schriftstück ab. Insgesamt sollten es maximal 20 Seiten sein.

Unterstützen Sie Ihre Argumente mit nachvollziehbaren Grafiken oder Tabellen. Besonders in der Konkurrenzanalyse sind sie zu empfehlen. So können Sie Ihre Geldgeber leichter überzeugen. Die Sprache muss für den Laien verständlich sein. Nicht alle Bank-Mitarbeiter sind vom Fach, doch sie treffen Entscheidungen.

2. Tools für Existenzgründer

Der Businessplan muss möglichst professionell gestaltet sein. Haben Sie Probleme mit IT-Anwendungen, sollten Sie einen Unternehmensberater zurate ziehen. Er kann Ihnen bei der Erstellung helfen. Wer es selber versuchen möchte, ist mit folgenden Tools bestens beraten:

– BMWi-Businessplan
– Programm von unternehmenswelt.de
– SmartBusinessPlan
– Vorlage von fuer-gruender.de

Die Handelskammer Hamburg Service (HKS) hat die Gründungswerkstatt Deutschland ins Leben gerufen. Hier finden Sie Infos rund um den Businessplan. Manche Anfänger fühlen sich von den Programmen überfordert. Ein Unternehmensberater erspart dem Gründer die komplizierte Einarbeitung.

3. Marktumfeld eingrenzen

Viele Ideen sind an sich gut ausgearbeitet. Das Produkt oder die Dienstleistung ist klar definiert. Was jedoch fehlt, ist die richtige Strategie. Wie sollen die Produkte vermarktet werden? Definieren Sie die Zielgruppe genau und gehen auf Marktnischen ein. Diesen Schritt können Sie mit einem Unternehmensberater durchgehen.

Wer seine Zielgruppe kennt, kann sein Geschäft optimal anpassen. Eventuell bieten Sie zu viele Waren an. Ein kleines Sortiment erhöht den Profit. Sie brauchen keinen Gemischtwarenladen an Produkten. Spezialisierung lautet das Zauberwort. Die genaue Auswahl können Sie mit Ihrem Unternehmensberater erarbeiten.

4. Marketing und Werbung

Das Produkt passt hervorragend zur Zielgruppe. Es besteht eine Nische, die Sie füllen können. Wie möchten Sie Ihren Kundenkreis erreichen? Einige Gründer denken, es würde reichen, den Onlineshop zu eröffnen. Die Kunden kommen von selber. Leider handelt es sich hier um einen Trugschluss.

Denken Sie nach, wo sich Ihre Kunden aufhalten. Jüngere Zielgruppen sind im Internet unterwegs. YouTube-Stars eignen sich als Werbeträger. Anders sieht es bei älteren Menschen aus. Sie sehen sich diese Videos kaum an. Solche Überlegungen müssen ebenfalls im Businessplan enthalten sein. Sprechen Sie mit Ihrem Unternehmensberater darüber. Es gibt zahlreiche Werbequellen:

– Facebook-Gruppen
– Foren und Blogs
– Google-Anzeigen
– Zeitungen

Berücksichtigen Sie den Standort Ihrer Dienstleistung. Möchten Sie regionale, überregionale oder internationale Kunden gewinnen?

5. Langfristige Aussichten

Eine Geschäftsidee muss auch in 5 Jahren bestehen. Viele Pläne scheitern daran, dass es keinen Markt gibt. Der Gründer ist am technischen Fortschritt orientiert und verrennt sich in kleinen Details. Keine Bank stellt Fremdkapital zur Verfügung, wenn es an Kunden mangelt.

Fazit: Es gibt keine zweite Chance für einen Businessplan. Der Unternehmensberater weiß, auf welche Kennziffern es ankommt. Planen Sie 2 bis 5 Wochen für die sorgfältige Erstellung ein.

Förderung unternehmerischen Know-Hows durch Unternehmensberatungen

Nachdem nun die neuen Richtlinien für Unternehmensberatungen ab 2016 durch sind, hier die Eckdaten:

Abwicklung nur noch über die Bafa (Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle) www.bafa.de möglich

Dieses Programm richtet sich an Unternehmen, die bereits gegründet sind und teilt sich auf in drei Bereiche:

  • Jungunternehmen, die nicht länger als zwei Jahre am Markt sind
  • Bestandsunternehmen ab drittem Jahr nach Gründung
  • Unternehmen in Schwierigkeiten

 

Förderhöhe:

Bemessungsgrenze*     Fördersatz          Zuschuss

Jungunternehmen neue Bundesländer**                € 4.000                     80%                   € 3.200

Region Lüneburg                                                            60%                   € 2.400

Rest                                                                                   50%                   €2.000

 

Bestandsunternehmen     neue Bundesländer**    € 3.000                     80%                   € 2.400

Region Lüneburg                                                            60%                   € 1.800

Rest                                                                                    50%                   € 1.500

 

Unternehmen in Schwierigkeiten                              € 3.000                     90%                   € 2.700

*) maximal förderfähiger Betrag

**)ohne Berlin/Region Leipzig

Die genauen Bedingungen und sonstigen Fördervoraussetzungen klären Sie bitte direkt mit Ihrem Nnternehmensberater vor Abschluss eines Berater- oder Coachingvertrags.

Für weitere Fragen stehen Ich als Unternehmensberater natürlich gern zur Verfügung.

Unternehmercoach

unternehmenscoachFinanzen/Rating:

Überprüfung des Ratings zur Verbesserung des Kreditspielraums Hilfe bei der Beschaffung von Kreditmitteln/Kapital auch in „schwierigen Fällen“ Überprüfung von Zinskonditionen und Sicherheiten zur Zinskostensenkung Unterstützung und Verbesserung der Kommunikation mit Banken und Steuerberatern zur Erhöhung des Verständnisses und der Transparenz. Auswertung und Analyse von betriebswirtschaftlichen Auswertungen/Bilanzen/Einnahme-/Überschussrechnungen und sonstigen innerbetrieblichen Statistiken zur Optimierung der Rentabilität und Kostensenkung Mithilfe bei der Formulierung und Vereinbarung von Zielen und deren Einhaltung/Erreichung.

Vertrieb/Marketing:

Vertriebs- und Marketingunterstützung; Hilfe bei der Erstellung von Marketingplänen – Überprüfen der Kosten für Werbung auf „Effektivität/Nutzen“. Verkaufsunterstützung zur Erhöhung der Umsätze und Verbesserung des Vertriebserfolges. Unterstützung beim Aufspüren intelligenter Selektionskriterien für die Zielkundenansprache.

Unternehmens-Personalführung:

Wie motiviere ich meine Mitarbeiter? Haben diese schon innerlich gekündigt? Ist der Krankenstand besonders hoch? Zu diesen und vielen weiteren Themen verfügen wir über ein Netzwerk von unterschiedlichen Spezialisten, die Ihnen gern und mit messbarem Erfolg weiterhelfen.