Neues Förderprogramm der niedersächsischen Landesregierung

Ambulante Pflege auf dem Land soll gestärkt werden

Eine gute Nachricht für ambulante Pflegeeinrichtungen in Niedersachsen: Die Landesregierung hat ein Förderprogramm aufgelegt, mit dem Pflegedienste vor allem im ländlichen Raum unterstützt werden sollen. Dies geschieht vor dem Hintergrund, dass durch den zunehmenden demografischen Wandel immer mehr Menschen im Alter betreut und gepflegt werden müssen, wobei ambulante Dienste den größten Zuwachs erfahren und zunehmend belastet werden.

Verbesserung der Rahmenbedingungen angestrebt

Das Landesministerium für Soziales, Gesundheit und Gleichstellung will mit seiner Maßnahme erreichen, dass die Rahmenbedingungen für die ambulante Pflege und gleichzeitig die Bedingungen für die Arbeit in den Diensten verbessert werden. Dies wird als Voraussetzung dafür gesehen, um einerseits eine ausreichende Zahl an qualifizierten Mitarbeitern zu finden und langfristig zu binden, andererseits die Organisations- und Arbeitsabläufe in den Pflegeunternehmen zu optimieren.

Drei Jahre lang mehr als sechs Millionen Euro

Das auf drei Jahre angelegte Förderprogramm wurde im Juli 2016 gestartet. Seit April 2017 sind auch Dienste in öffentlicher Trägerschaft an der Teilnahme berechtigt. Ziel der Maßnahme ist, möglichst viele Pflegedienste mit einzubeziehen, damit sie zukunftsweisende Projekte planen und umsetzen können, die ohne eine zusätzliche Finanzierung und nur mit Eigenmitteln nicht realisierbar wären. Dafür stellt das Land pro Jahr mehr als sechs Millionen Euro bereit.

Was wird gefördert?

Mit dem Förderprogramm will das Land Niedersachsen Maßnahmen unterstützen, die der Stärkung und einer bedarfsgerechten Bereitstellung ambulanter Pflege im ländlichen Raum dienen und auch über den Förderzeitraum hinaus nachhaltige Wirkung zeigen. Zielgruppen sind kleinste (maximal zehn Mitarbeiter) und kleine (maximal 50 Mitarbeiter) Dienste. Gefördert werden Personal-, aber auch Sachausgaben für Projekte in vier Schwerpunktbereichen:

  • der Verbesserung von Rahmen- und Arbeitsbedingungen
  • der Vernetzung und Kooperation
  • einer besseren Vereinbarkeit von Berufs- und Familienleben (Work-Life-Balance)
  • der Einführung technischer und EDV-gestützter Systeme

 

Wer ist antragsberechtigt?

Antragsberechtigt sind Pflegedienste, die folgende Voraussetzungen erfüllen:

  1. Der Unternehmenssitz befindet sich in Niedersachsen.
  2. Der überwiegende Teil der Pflegestandorte liegt außerhalb der Landeshauptstadt Hannover und anderer größerer Städte.
  3. Es handelt sich bei der zu fördernden Maßnahme um das Projekt eines ambulanten Pflegedienstes.
  4. Das antragstellende Unternehmen zahlt tarifgerechte Löhne für alle Beschäftigten.
  5. Pflegeeinrichtungen in öffentlicher Trägerschaft müssen zu dem geförderten Projekt einen Eigenanteil von mindestens 20 % beisteuern.

 

Was können wir als Unternehmensberater für Sie tun?

Als Pflegedienstleister werden Sie sich jetzt vielleicht fragen, was ein Unternehmensberater in diesem Zusammenhang für Sie tun kann? Wir haben uns intensiv mit der Thematik auseinandergesetzt, unter anderem was die Förderschwerpunkte und die Einzelheiten der Antragstellung betrifft. Auf dieser Basis sind wir zu der Erkenntnis gelangt, dass es gerade für kleinste und kleine Pflegedienste nur schwer möglich ist, sich neben der alltäglichen praktischen Arbeit mit dieser Materie auseinanderzusetzen. Andererseits stellt sich die Frage, warum Sie auf die finanzielle Förderung durch die Landesregierung verzichten sollten. Immerhin geht es hier um Zuschüsse von bis zu 45.000 Euro pro ambulanter Pflegeeinrichtung.

Wir unterstützen Sie als erfahrene und kompetente Unternehmensberater dabei, für Ihre Maßnahme einen Businessplan auszuarbeiten und helfen Ihnen auch bei der Antragstellung und allen damit zusammenhängenden Fragen. Vereinbaren Sie einfach einen persönlichen Gesprächstermin mit uns.